( § 41 Abs 3, § 105 Abs 1 ArbVG, § 1 AngG, § 871 ABGB ) Die Verständigung des Angestelltenbetriebsrats von der beabsichtigten Kündigung eines Arbeitnehmers, der Angestelltentätigkeiten im Sinne des Arbeitsvertragsrechts verrichtet, ist auch dann rechtswirksam und setzt die Stellungnahmefrist in Gang, wenn alle Beteiligten bei der Verständigung irrtümlich davon ausgegangen sind, dass es sich bei dem zu Kündigenden um einen Arbeiter handelt.