( § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG ) Auch die Berechtigung eines Arbeitnehmers, selbständig Kündigungen auszusprechen, kann für die leitende Angestellteneigenschaft des Arbeitnehmers im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes sprechen.
OGH 17.05.2000, 9 Ob A 73/00a