( § 382a EO, § 140 ABGB, § 8 FLAG ) Der Grundbetrag der Familienbeihilfe, der als maximaler Höchstbetrag eines vorläufigen Unterhalts anzusetzen ist, umfasst auch den Alters- bzw. Behindertenzuschlag.
OGH 13.10.1999, 7 Ob 209/99g
( § 382a EO, § 140 ABGB, § 8 FLAG ) Der Grundbetrag der Familienbeihilfe, der als maximaler Höchstbetrag eines vorläufigen Unterhalts anzusetzen ist, umfasst auch den Alters- bzw. Behindertenzuschlag.
OGH 13.10.1999, 7 Ob 209/99g