( § 2 Abs 1 UStG, 6. MwSt-RL 77/388/EWG ) Vermietet der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts einen Gegenstand an die Gesellschaft gegen einen bestimmten Mietzins (nicht gegen Beteiligung am Gewinn), übt er diese Tätigkeit selbständig iSd Art 4 Abs 1 Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388/EWG aus. Diese Vermietung ist umsatzsteuerbar. Dies gilt auch dann, wenn der Gesellschafter zugleich Geschäftsführer der mietenden Gesellschaft ist. EuGH 27.01.2000, Rs. C-23/98 , Fall Heerma.