( § 252 Abs 1 Z 1 ASVG idF vor BGBl I 1998/138, § 548 Abs 5 ASVG ) Die Anspruchsberechtigung auf Waisenpension ist auch dann gegeben, wenn sich „Kinder“ im Rahmen der geltenden Altersgrenze im Ausland in einer Schul- oder Berufsausbildung (hier: die der österreichischen Universität gleichzuhaltende bundesdeutsche „Fachhochschule Regensburg“, eine Hochschule für Technik, Wirtschaft und Sozialwesen) befinden, um dort Betriebswirtschaft zu studieren. OGH 22.02.2000, ...