( § 27 Z 4 AngG ) Behält ein Arbeitnehmer entgegen der Weisung des Arbeitgebers aus der Losung einen Teilbetrag zurück, um so seine Weihnachtsremuneration zu erhalten, stellt dieses bewusst weisungswidrige Verhalten einen ausreichenden Grund für eine fristlose Entlassung dar. ASG Wien 16.02.2000, 10 Cga 103/99k, Berufung erhoben.