( § 27 Z 1 AngG, § 863 ABGB ) Angesichts von noch unbewiesenen Vorwürfen wegen Drogenkonsums gegen einen Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber noch keineswegs verpflichtet, sofort Anzeige bei den Sicherheitsbehörden zu erstatten und eine Entlassung auszusprechen. Es wäre mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers schwer in Einklang zu bringen, aufgrund unbewiesener Vorwürfe, die sich auch als haltlose Gerüchte hätten herausstellen können, einen Arbeitnehmer einer strafgerichtlichen Verfolgung auszusetzen. OLG Wien 22.12.1999, 10 Ra 264/99p, Revision unzulässig.