( § 27 Z 1 AngG ) Aus dem Umstand, dass ein Arbeitnehmer sich nach erfolgter Kündigung mit dem Geschäftsführer eines Konkurrenzunternehmens getroffen und mit diesem Privatgespräche geführt hat, kann nicht auf eine eine Entlassung rechtfertigende Vertrauensunwürdigkeit geschlossen werden. OLG Wien 24.05.2000, 7 Ra 107/00g.