vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 8 KStG

SteuerrechtARD 5136/39/2000 Heft 5136 v. 14.7.2000

( § 8 KStG ) Beträgt der Wert der von einem Elektrizitätswerk einer Gemeinde an die Stadtgemeinde verrechneten Stromlieferungen zum Zweck der Straßenbeleuchtung insgesamt ca. 0,8 Mio S, während die erklärten Gesamteinnahmen des Elektrizitätswerks in diesem Zeitraum ca. 242 Mio S betragen, ist die Stadtgemeinde nicht als Großabnehmer von Strom anzusehen, so dass aus wirtschaftlichen Gründen ein begünstigter Tarif hätte eingeräumt werden müssen. Es ist daher bei Verrechnung eines günstigeren Tarifs an die Stadtgemeinde von einer verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen. VwGH 21.10.1999, 94/15/0113. (Bescheid aufgehoben)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte