BMF 03.05.2000, Sch 505/1-IV/6/00
Das BMF war mit grenzüberschreitenden Verschmelzungen noch nicht befasst. In einem konkreten Fall hat das Firmenbuchgericht in Wien einer beabsichtigten Hereinverschmelzung einer deutschen Kapitalgesellschaft auf eine österreichische übernehmende Kapitalgesellschaft keine Zustimmung erteilt, so dass sich keine steuerliche Frage gestellt hat.