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Betriebsgeheimnischarakter von Kalendereintragungen

ArbeitsrechtARD 5136/16/2000 Heft 5136 v. 14.7.2000

( § 27 Z 1 AngG ) Die Mitnahme eines Büro-Stehkalenders durch einen Arbeitnehmer nach seiner Kündigung, um seine Aufzeichnungen über Mehrarbeit bzw. Überstunden sicherzustellen, stellt keinen Entlassungsgrund dar.

ASG Wien 16.03.1999, 18 Cga 118/98y, rk.

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