( RL 92/80/EWG ) Der Erhebung einer Steuer auf Zigarren oder Zigarillos, die nach dem Wert berechnet wird, dabei aber einen Mindestbetrag nicht unterschreiten darf, steht Art 3 Abs 1 der Richtlinie 92/80/EWG des Rates v. 19. 10. 1992 [zur Annäherung der Verbrauchsteuern auf andere Tabakwaren als Zigaretten] entgegen.