Der Erlass BMF 29. 5. 2000, 09 1030/3-IV/9/00, ARD 5127/26/2000, zu dem ab 1. 6. 2000 geltenden 14%igen Steuersatz für Gastronomieumsätze (Neufassung des § 10 Abs 3 UStG 1994) soll modifiziert werden und in seiner endgültigen Fassung folgende Grundsätze umfassen: