( § 255 Abs 1 ASVG ) Hat ein gelernter Kraftfahrzeugmechaniker als Lkw-Fahrer in den letzten 15 Jahren in nicht nur untergeordnetem Ausmaß seiner Arbeitszeit (etwa ein Drittel) Wartungs- und Reparaturdienste an Lkw selbst durchgeführt, hat er seinen Berufsschutz als Kfz-Mechaniker erhalten.
OGH 04.04.2000, 10 Ob S 54/00i