( § 255 Abs 1 ASVG ) Der Mangel an Kenntnissen von im Rahmen der Berufsausübung von Kraftfahrern vermittelten theoretischen Fächern ist für die Frage des Berufsschutzes eines Lkw-Lenkers im Falle, dass diese Kenntnisse für die praktische Ausübung der Tätigkeit eines Berufskraftfahrers am Arbeitsmarkt nicht erforderlich sind, ebenso irrelevant wie das bloße Fehlen einer Bescheinigung über eine Gefahrengutlenkerschulung.
OGH 04.04.2000, 10 Ob S 256/99s