( § 21 Abs 3 ASchG, § 24 Abs 6 AAV, § 4, § 10 AStV ) Lagerungen auf Stiegen und Gängen machen einen Arbeitgeber auch dann strafbar, wenn diese die erforderliche Mindestbreite aufweisen und die Lagerung darüber hinaus nur vorübergehend durch Lieferanten vorgenommen wurde.
VwGH 28.01.2000, 97/02/0396