( § 1295, § 1297 ABGB , § 2 DHG ) Auch die mangelhafte Verlegung des Vollwärmeschutzes auf einer Baustelle durch einen Arbeitnehmer kann einen Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers in Höhe der Kosten der Mängelbehebung auslösen, wobei der Arbeitgeber jedoch nicht nur den Schadenseintritt, sondern auch die Schadensverursachung und das Verschulden des Arbeitnehmers zu beweisen hat.
OLG Wien 22.10.1999, 9 Ra 231/99b, Revision unzulässig