( § 15 Abs 1 EStG ) Aus dem Vorhandensein eines privaten Kraftfahrzeuges eines Arbeitnehmers (hier: Geschäftsführer einer GmbH) kann noch nicht auf einen Ausschluss der Privatnutzung eines von ihm benutzten arbeitgebereigenen Dienstwagens geschlossen werden.
VwGH 22.03.2000, 99/13/0164