( § 2 Abs 3 EStG ) Die Vermietung eines Objektes durch einen GmbH-Geschäftsführer an die GmbH ist für sich allein nicht ausreichend, das Mietverhältnis steuerrechtlich nicht anzuerkennen. Auch ein mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Mieters begründeter Ausfall der Mietzahlungen vermag dem Mietverhältnis noch nicht seine steuerrechtliche Relevanz zu nehmen (vgl. VwGH 3. 7. 1996, 92/13/0139, ARD 4788/41/96). VwGH 25.11.1999, 97/15/0161. (Bescheid aufgehoben)