( § 7 Abs 4 Z 1 AlVG idF BGBl 1996/201 ) Die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes allein vermag - insbesondere wenn dem Bescheid, mit dem das Aufenthaltsverbot ausgesprochen wurde, aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde - die Abweisung des Antrages auf Zuerkennung des Arbeitslosengeldes bzw. den Widerruf der Zuerkennung des Arbeitslosengeldes nicht zu rechtfertigen. VwGH 24.02.2000, 99/02/0243. (Bescheid aufgehoben)