( § 16 Abs 1, § 123 Abs 8 lit b ASVG ) Für die Lebensgefährtin eines Selbstversicherten in der Krankenversicherung besteht nur nach Maßgabe der Satzung der Gebietskrankenkasse ein Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen für Angehörige, was nach der Satzung der Wiener Gebietskrankenkasse nicht der Fall ist. VwGH 23.02.2000, 97/08/0050. (Beschwerde abgewiesen)