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Bildungsdienstleistungen im Konzern (Kfz-Branche)

Lohnsteuer und AbgabenARD 5132/15/2000 Heft 5132 v. 30.6.2000

BMF 13.04.2000

§ 4 Abs 4 Z 8 lit b EStG sieht für die Inanspruchnahme eines Bildungsfreibetrages (BFB) vor, dass die Aus- oder Fortbildungsdienstleistungen nach der tatsächlichen Geschäftsführung der (Bildungs-)Einrichtung einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden müssen.

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