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Beendigung des Dienstverhältnisses einer ausländischen Karenzurlauberin

ArbeitsrechtARD 5132/3/2000 Heft 5132 v. 30.6.2000

( § 10, § 11, § 15 Abs 4 MSchG, § 7 AuslBG ) Die Formvorschrift der Schriftlichkeit bei einer einvernehmlichen Auflösung muss bis zum Ende der Frist nach § 15 Abs 4 MSchG eingehalten werden. Der Ablauf der Beschäftigungsbewilligung einer ausländischen Arbeitnehmerin, für die das MSchG im vollen Umfang gilt, wird bis zur rechtsgültigen Beendigung des Dienstverhältnisses gehemmt.

OGH 15.03.2000, 9 Ob A 274/99f

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