( § 5, § 8 AÜG, § 863 ABGB ) Einvernehmliche Auflösungen von Leiharbeitsverhältnissen, insbesondere bei Beendigung eines Überlassungsvertrages, müssen mit hinreichender Deutlichkeit erfolgen.
ASG Wien 07.03.2000, 12 Cga 285/99i, Berufung erhoben
( § 5, § 8 AÜG, § 863 ABGB ) Einvernehmliche Auflösungen von Leiharbeitsverhältnissen, insbesondere bei Beendigung eines Überlassungsvertrages, müssen mit hinreichender Deutlichkeit erfolgen.
ASG Wien 07.03.2000, 12 Cga 285/99i, Berufung erhoben