( § 8 Abs 3 EStG 1988 ) Eine Realkonzession muss nicht zwangsläufig ein untrennbarer Bestandteil des Firmenwertes sein; insbesondere eine Apothekenkonzession stellt aufgrund ihrer Konkurrenzschutzfunktion ein bloß firmenwertähnliches Wirtschaftsgut dar, das keiner Abnutzung unterliegt.
VwGH 25.01.2000, 94/14/0141