vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 19a ASVG

SozialversicherungARD 5131/8/2000 Heft 5131 v. 27.6.2000

( § 19a ASVG ) Kommt es durch einen Wohnsitzwechsel eines gemäß § 19a ASVG Selbstversicherten in ein anderes Bundesland zu einer Veränderung der Zuständigkeit der Kasse, sollte dieser Zuständigkeitswechsel ab Bekanntwerden des Umstandes erfolgen. Dies bedeutet daher, dass der Zuständigkeitswechsel nur für die Zukunft und nicht auch für die Vergangenheit durchzuführen ist und es daher zu keinerlei Rückabwicklungen kommt. Aktenvermerk über eine Besprechung im HVSVT am 14.03.2000.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte