( § 367 Abs 1 ASVG ) Ein Antrag auf Erlassung eines Bescheides über die Zuerkennung einer Krankenversicherungsleistung ist an keine Frist gebunden.
VwGH 21.09.1999, 99/08/0012
Voraussetzungen für Bescheiderlassung über Krankenversicherungsleistungen
( § 367 Abs 1 ASVG ) Ein Antrag auf Erlassung eines Bescheides über die Zuerkennung einer Krankenversicherungsleistung ist an keine Frist gebunden.
VwGH 21.09.1999, 99/08/0012
Voraussetzungen für Bescheiderlassung über Krankenversicherungsleistungen