( § 78 Abs 3 BAO, § 26 Z 4 EStG, § 49 Abs 3 ASVG, § 38 AVG ) Eine Krankenkasse, die von einer stattgebenden Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Kenntnis erlangt, wonach Bezüge entgegen ihrer Rechtsmeinung als lohnsteuerfreie Diäten beurteilt werden, hat in diesem Lohnsteuerverfahren auch dann keine Parteistellung, wenn die in dieser Entscheidung getroffene steuerliche Beurteilung aufgrund des Verweises in § 49 Abs 3 ASVG eine Vorfrage für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung darstellt.