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Entlassung eines BR-Mitglieds nach Herabsinken der Belegschaftsstärke unter 5 Arbeitnehmer

ArbeitsrechtARD 5130/20/2000 Heft 5130 v. 20.6.2000

( § 61, § 62, § 63, § 120, § 122 ArbVG ) Das Herabsinken der Belegschaftsstärke dauernd unter 5 Arbeitnehmer führt nicht zur Beendigung der Funktionsdauer des Betriebsrats. Die Entlassung eines Betriebsratsmitgliedes erweist sich somit aufgrund seiner nach wie vor aufrechten Mitgliedschaft zum Betriebsrat und des damit gegebenen Kündigungs- und Entlassungsschutzes als rechtsunwirksam, wenn der Arbeitgeber das vorgesehene Verfahren nicht eingehalten hat.

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