Änderung der Verordnung des BMJ über den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV 1995) vor allem betreffend Zitierungsanpassungen sowie Anpassung an den Entfall der Möglichkeit des ausdrücklichen Widerspruchs gegen die elektronische Zustellung von gerichtlichen Erledigungen für Einschreiter, die Eingaben elektronisch anbringen, nach § 89a Gerichtsorganisationsgesetz 1896 (§ 1 Abs 3 VO). Verordnung des BMJ; BGBl II 2000/163, ausgegeben am 14. 6. 2000.