BMF 29.05.2000, 09 1030/3-IV/9/00
Nach der Getränkesteuerersatzlösung (siehe schon ARD 5117/1/2000 und ARD 5123/1/2000) ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 14% ab 1. 6. 2000 in Zusammenhang mit der Abgabe von Speisen anzuwenden, wenn die Speisen nach