BMF 29.05.2000, 09 1030/2-IV/9/00
Nach der Getränkesteuerersatzlösung (siehe schon ARD 5117/1/2000 und ARD 5123/1/2000) ist ab 1. 6. 2000 auch die Abgabe von Speisen im Rahmen der Beherbergung dem Umsatzsteuersatz von 14% zu unterwerfen. Im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise führt das BMF dazu Folgendes aus: