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Arbeitsunfall eines Versehrtenrentners und Gesamtrente

SozialversicherungARD 5127/20/2000 Heft 5127 v. 6.6.2000

(§ 183, § 203, § 209, § 210 ASVG) Ein Versicherter, der wegen einer Berufskrankheit eine Versehrtenrente bezieht, hat auch wenn ein nachfolgender Arbeitsunfall eine weitere Minderung der Erwerbsfähigkeit für die Dauer von 2 Monaten bewirkt, keinen Anspruch auf Gesamtrente.

OGH 05.10.1999, 10 Ob S 207/99k

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