( § 62a ABGB, § 20 AngG ) Die bloße Möglichkeit des Ausspruchs einer Kündigung durch den Arbeitgeber verpflichtet einen Arbeitnehmer noch nicht, für den rechtswirksamen Zugang dieser Kündigung vorzusorgen.
OGH 16.06.1999, 9 Ob A 114/99a
Die Zugangsfiktion einer ausgesprochenen Kündigung setzt voraus, dass das rechtzeitige Zugehen der Kündigungserklärung des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer wider Treu und Glauben verhindert wird. Die Verpflichtung, für die Möglichkeit des Zugangs von rechtsgeschäftlichen Erklärungen vorzusorgen, ist umso stärker zu gewichten, je eher mit der Möglichkeit des Einlangens solcher Erklärungen zu rechnen ist. Der Arbeitnehmer darf nicht durch ein den üblichen Gepflogenheiten widersprechendes Verhalten den Zugang der Kündigung verhindern (vgl. OGH 19. 5. 1994, 8 Ob A 254/94 , ARD 4580/33/94; OGH 17. 1. 1996, 9 Ob A 8/96 , ARD 4769/21/96; OGH 9. 7. 1997, 9 Ob A 106/97x , ARD 4931/11/98).