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§ 63 Abs 3, § 70 Abs 2 BWG

BetriebswichtigesARD 5126/20/2000 Heft 5126 v. 30.5.2000

( § 63 Abs 3, § 70 Abs 2 BWG ) Bankprüfer haben auch die absehbare wirtschaftliche Entwicklung des Kreditinstitutes in der Zukunft in ihre Prüfung (und Entscheidung, ob sie eine Anzeige gemäß § 63 Abs 3 Bankwesengesetz zu erstatten haben) miteinzubeziehen. Ein Abgehen der Bankenaufsicht von den Feststellungen eines Bankprüfers ist aber nicht nur zulässig, sondern gegebenenfalls auch geboten.

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