( § 256 Abs 1 ASVG ) Beeinträchtigen chronische Kopfschmerzen eine Versicherte nicht unzumutbar in ihrer Arbeitsfähigkeit, sind für die Beurteilung, ob vorübergehende Invalidität gegeben ist, die mangelnde Mitwirkungsbereitschaft der Versicherten bei Behandlung der die Kopfschmerzen verursachenden „Medikamentensucht“ sowie die Dauer dieser Behandlung nicht erheblich. OGH 01.06.1999, 10 Ob S 79/99m .