( § 255 Abs 3 ASVG ) Kann ein Versicherter eine Verweisungstätigkeit (hier: Portier) nach seinem Leistungskalkül ohne Einschränkung ausüben, ist eine Prüfung, ob weitere Verweisungstätigkeiten möglich sind, nicht mehr erforderlich.
( § 255 Abs 3 ASVG ) Kann ein Versicherter eine Verweisungstätigkeit (hier: Portier) nach seinem Leistungskalkül ohne Einschränkung ausüben, ist eine Prüfung, ob weitere Verweisungstätigkeiten möglich sind, nicht mehr erforderlich.