( § 252, § 262 ASVG ) Ein Kinderzuschuss gebührt auch für Enkel; dies jedoch nur, wenn sie u.a. gegenüber dem Versicherten iSd § 141 ABGB unterhaltsberechtigt sind. Diese Voraussetzung trifft nicht zu, wenn der Enkel vom Versicherten zwar tatsächlich den Naturalunterhalt bezieht, der Versicherte aber ihm gegenüber nicht unterhaltspflichtig ist, sondern immer noch der in Mazedonien lebende Vater des Kindes. LG Korneuburg 15.10.1998, ... (ZAS Jud. 2/2000)