( § 34 Abs 3 EStG ) Aus der Abdeckung einer Kontokorrentverbindlichkeit zum Zwecke der Abwendung einer Konkursgefahr des Ehepartners kann keine außergewöhnliche Belastung abgeleitet werden, auch wenn zum Zeitpunkt der Abdeckung der Kanzleibetrieb des Ehepartners so gut wie eingestellt war.
VwGH 16.12.1999, 97/15/0126