( § 2 Abs 3, § 20 Abs 1 EStG ) Leasingaufwendungen eines Steuerpflichtigen für ein Motorboot, die mit der Begründung geltend gemacht werden, er übe eine Vertretertätigkeit für Motorboote aus - wobei sich diese darin erschöpft, dass das Boot geleast, ein Vertretungsvertrag mit einem Bootsunternehmen abgeschlossen wurde und er einzelnen Personen, die er privat oder aufgrund seiner anderen betrieblichen Tätigkeit gekannt hat, Kaufangebote gemacht hat -, können mangels Einkunftsquelleneigenschaft dieser Betätigung nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. VwGH 24.02.2000, 96/15/0071. (Beschwerde abgewiesen)