( § 82 lit f GewO ) Der Berufung gegen das Urteil des ASG Wien 21. 6. 1999, 15 Cga 250/97m, ARD 5101/15/2000, betreffend Entlassung eines Werkmeisters wegen Duldung von Pfuscharbeiten eines anderen Arbeitnehmers und Durchführung von unerlaubten Privatfahrten mit Firmenfahrzeugen, wurde keine Folge gegeben. OLG Wien 27.03.2000, 10 Ra 26/00t, Revision unzulässig.