( § 8 Abs 1 EStG ) Wird ein mehrstöckiges Gebäude von einer Bank zum Teil zu betrieblichen Zwecken und zum Teil zu Wohnzwecken vermietet sowie zum Teil zum Betrieb einer Filiale verwendet, sind entsprechend der verschiedenen Verwendung gemäß § 8 EStG unterschiedliche AfA-Sätze anzuwenden, nämlich:
• 4% für den Teil, der zu unmittelbar betrieblichen Zwecken vermietet wird,