( § 20 AngG, § 20 Abs 2 GmbHG ) Ein allfälliger Verstoß gegen ein im Gesellschaftsvertrag verankertes Zustimmungserfordernis der Generalversammlung der GmbH berührt die Rechtswirksamkeit einer vom Geschäftsführer ausgesprochenen Kündigung eines Arbeitnehmers nicht, sondern kann höchstens den Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft gemäß § 20 Abs 1 GmbHG und § 25 Abs 2 GmbHG verantwortlich machen.
OGH 12.08.1999, 8 Ob A 72/99t