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Arbeiterkammerzugehörigkeit von leitenden Angestellten

BetriebswichtigesARD 5121/24/2000 Heft 5121 v. 12.5.2000

( § 10 Abs 2 Z 2 AKG ) Kann ein leitender Angestellter eines Unternehmens, das nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt wird (hier: der Geschäftsführer einer Genossenschaft), unter eigener Verantwortung Verfügungen treffen, die auf die Führung des Unternehmens von maßgebendem Einfluss sind, ist er nicht arbeiterkammerzugehörig.

VwGH 23.02.2000, 94/08/0212

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