(§ 4 Abs 2 ASVG) Ein Lehrbeauftragter mit remuneriertem Lehrauftrag unterliegt auch dann der Vollversicherungspflicht, wenn seine Einkünfte steuerrechtlich als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit qualifiziert werden.
VwGH 26.01.2000, 94/08/0139
(§ 4 Abs 2 ASVG) Ein Lehrbeauftragter mit remuneriertem Lehrauftrag unterliegt auch dann der Vollversicherungspflicht, wenn seine Einkünfte steuerrechtlich als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit qualifiziert werden.
VwGH 26.01.2000, 94/08/0139