( § 285 Abs 1 StPO, Art 6 EMRK ) Die - auch in Extremfällen nicht verlängerbare - 4-wöchige Frist der Strafprozessordnung zur Ausführung einer Nichtigkeitsbeschwerde ist infolge Verstoßes gegen das Recht auf ausreichende Zeit zur Vorbereitung der Verteidigung gemäß der EMRK verfassungswidrig.
VfGH 16.03.2000, G 151/99 u. a.