( § 56 AlVG, § 13 Abs 3, § 61 AVG ) Auch wenn die Rechtsmittelbelehrung eines den Antrag auf Arbeitslosengeld abweisenden Bescheides insofern unvollständig war, als sie keinen Hinweis auf das Erfordernis eines Berufungsantrages enthielt, wird der Antragsteller nicht in seinen Rechten verletzt, wenn seine Berufung wegen Fehlens einer Begründung als unzulässig zurückgewiesen wird. VwGH 05.08.1999, 99/03/0030. (Beschwerde abgewiesen)