( § 5, § 32 VBG ) Stehen Beschimpfungen von Bediensteten der Bgld. GKK durch einen unter Zahnschmerzen leidenden Vertragsbediensteten mit „Ihr Burgenländer“ in keinerlei dienstlichem Zusammenhang, stellt dies weder eine Beleidigung der gesamten Einrichtung der Sozialversicherung noch einen Kündigungsgrund dar.
OGH 15.12.1999, 9 Ob A 315/99k