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Entlassung wegen Nichterscheinens zum vereinbarten Kündigungsgespräch

ArbeitsrechtARD 5120/13/2000 Heft 5120 v. 9.5.2000

( § 27 Z 4 AngG ) Das Nichterscheinen eines Arbeitnehmers zu einer vereinbarten Besprechung hinsichtlich der Auflösung seines Dienstverhältnisses stellt zwar jedenfalls eine Ordnungswidrigkeit, jedoch noch keine beharrliche Arbeitsverweigerung dar.

OGH 29.09.1999, 9 Ob A 164/99d

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