( § 333 ASVG, Art 5 RL 89/391/EWG ) Aus Art 5 Abs 4 der Richtlinie 89/391/EWG kann kein Verbot des Haftungsausschlusses des Dienstgebers oder der Aufseher im Betrieb bei Arbeitsunfällen abgeleitet werden.
OGH 03.11.1999, 9 Ob A 150/99w
Regelungsinhalt der RL 89/391/EWG